
Optionale Eichung im Werk nach PLZ (Best. Nr. 965-201)
*Nach der EU-Richtlinie 2009/23/EG sind geeichte Präzisionswaagen vorgeschrieben
für: Analysen im medizinischen u. pharmazeutischen Labor, im geschäftlichen Verkehr, wenn
der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird (Handel mit Waren die nach Gewicht
verkauft werden bspw. Abwiegung von Gold / Edelsteine), zu amtlichen Zwecken
und bei der Herstellung von Fertigpackungen.